Stellungnahme zu den Windkraftvorrangflächen am Untermain eingereicht
Grundsätzlich ist der BN der Meinung, dass die Nutzung der Windenergie einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Minderung und damit zum Klimaschutz leistet, da sie in Bezug auf den Flächenverbrauch die effizienteste regenerative Energiequelle darstellt und im Jahresverlauf relativ gleichmäßig Energie liefert.
Der BN ist sich bewusst, dass beim Ausbau der Windenergie Konflikte mit dem Schutz bestimmter Tierarten auftreten. Vor dem Hintergrund der massiven Bedrohung unserer Ökosysteme durch den Klimawandel gibt es derzeit jedoch auch aus Sicht des Artenschutzes keine Alternative zum Bau von Windkraftanlagen. Dabei müssen jedoch Natur- und Artenschutz sowohl bei der Planung von Vorranggebieten für die Windkraft, als auch bei der Wahl der einzelnen Standorte beachtet und gestärkt werden, um die gleichzeitig zur Klimakrise stattfindende Biodiversitätskrise zu bekämpfen. Natur- und Artenschutz sind bei der Ausweisung von Windkraftvorranggebieten von prioritärer Bedeutung, denn neben der Klimakrise bedroht uns auch die Biodiversitätskrise. Auch in Bayern ist das Artensterben ungebrochen hoch.
Vor allem bestimmte Vogel- und Fledermausarten gelten als windkraftsensibel und müssen gesondert betrachtet und bestmöglich geschützt werden. Entscheidend ist dabei auch, für die Biodiversität besonders wertvolle Gebiete großflächig von weiteren Belastungen freizuhalten und sie ökologisch zu verbessern.
Wälder sind dabei als Standorte für Windkraftanlagen aus der Sicht des Natur-, Arten- und Klimaschutzes in aller Regel problematischer als Offenlandstandorte. Auch verstärken Waldöffnungen durch Baumfällungen die Austrocknung der Böden und führen insbesondere bei der Rotbuche zu Sonnenbrand, was durch die Klimakrise ohnehin schon geschwächte Bestände weiter in Mitleidenschaft zieht. Es ist auch klar, dass in Wäldern verstärkt Auflagen wie insbesondere automatischen Abschaltungen aus Artenschutzgründen und der Neuschaffung von Habitatstrukturen in erheblich größerem Ausmaß notwendig sind, als bei Anlagen im Offenland. Insbesondere, wo Vorranggebiete Wälder einschließen, darf im Genehmigungsverfahren für die einzelnen Anlagen auf eine Erfassung windkraftsensibler Vogelarten mit kleinen oder abnehmenden Beständen nicht verzichtet werden. Grundsätzlich sind dort automatische Detektions- und Abschaltsysteme für deren Schutz vorzusehen. Dies hat der BN für die Flächen mit den Nummern W8, W69, W77, W82, W83, W88 gefordert, da diese Vorrangflächen zudem unmittelbar an bestehende FFH-Gebiete angrenzen.
Um den Waldflächenverlust möglichst gering zu halten, sollen Vorranggebiete im Wald in bereits von einem breit ausgebauten Wegenetz erschlossenen Wäldern ausgewiesen werden. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes und zur Sicherung der Biodiversität sind, die konkreten Standorte für Windkraftanlagen im Wald so zu wählen, dass die Eingriffe (Rodungen, Kahlschläge, Wegausbauten) minimiert werden (Minimierungsgebot). Dies muss vor allem in Wälder mit besonderen Waldfunktionen, wie z.B. Klimaschutzwald, gelten.
Vorrangflächen für den Bau von Windkraftanlagen in naturnahen Wäldern mit hohen Flächenanteilen standortheimischer Baumarten mit Bestandsalter von über 100 Jahren (unter anderem Klasse I und Klasse 2-Wälder) lehnt der BUND Naturschutz ab.
Der BN schlägt für eine Reihe von Vorrangflächen eine Verkleinerung vor (W8, W13, W32), lehnt eine Fläche komplett ab (W34) oder beurteilt einige Gebiete als problematisch.
Als Ausgleich für den Verlust an Waldfläche sollte im Genehmigungsverfahren eine Reduktion von Rückegassen und Forstwegen in die Abwägung einbezogen werden, um die dadurch entstehende Fragmentierung in den vom Bau einer Windkraftanlage betroffenen Wäldern auszugleichen. Dies kann auch zur Kompensation von Eingriffen durch neue Windkraftanlagen beitragen.
Die komplette Stellungnahme mit Auflistung der BN Position zu den einzelnen Vorrangflächen ist auf der Homepage mit dem Datum 19.12.2024 unter Stellungnahmen zu finden.